Leistung | Preis |
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Ausführliche Erstuntersuchung (ca. 90 Minuten) Notwendig beim 1. Termin | 150 € |
Individuelle Behandlung (Psychotherapie / Körperterapie) (ca. 60 Minuten) | 120 € |
Sonn- und Feiertags-Zuschlag | zusätzlich 80 % der regulären Terminkosten |
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (24 Stunden zuvor) | 80 % der regulären Terminkosten |
Bestellpraxis
Termine sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Erstattung der Behandlungskosten:
Heilpraktiker nehmen nicht am System gesetzlicher Krankenversicherungen teil. Gesetzliche Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte vor Aufnahme der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat Zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktikerhonorar sind vom Patienten zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktikerhonorar.
Honorar:
Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach dem Zeitaufwand des Heilpraktikers. Für die Erstuntersuchung wird eine Vergütung in Höhe von 150 € (für ca. 90 Minuten) und für Behandlungen von 120 € (für ca. 60 Minuten) vereinbart. Der Zeitaufwand versteht sich inklusive Aufklärungs-, Organisations- und Umziehzeiten des Patienten.
Das unverbindliche Leistungsverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet keine Anwendung, da diese Liste auf Daten von 1985 beruht. Daher müssen aus wirtschaftlichen Gründen die Gebührensätze überschritten werden.
Das Honorar ist unmittelbar nach Abschluss jeder Behandlung fällig und wird in bar gegen Aushändigung einer Quittung beglichen.
Auf Wunsch kann dem Patienten zusätzlich eine Rechnung ausgestellt werden.
Terminverschiebungen / Terminabsagen:
Vereinbarte Behandlungstermine müssen spätestens 24 Stunden vorher telefonisch (auch per Anrufbeantworter möglich) oder per E-Mail abgesagt werden. Bei Nichtbeachtung wird dem Patienten ein Ausfallhonorar in Höhe von 80% in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht erneut vergeben werden kann. Verspätungen des Patienten begründen keine Nachbehandlungspflicht durch den Heilpraktiker und die Honorarvereinbarung bleibt in diesem Fall unberührt.
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